Vielen Dank, Herr Luczak, dass ich noch eine Frage stellen darf. – Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Kinobetreiber und seit Monaten ist Ihr Kino geschlossen. Die Frage, ob Sie bei 50er-Inzidenz wieder aufmachen dürfen oder bei 35er- Inzidenz oder bei 10er-Inzidenz
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Zuruf von der AfD: Oder bei null!
ist für Sie eine wesentliche Frage. An welcher Stelle beantwortet der § 28a Infektionsschutzgesetz diese Frage?
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Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN