Danke schön, Herr Kollege Bartsch, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich möchte Sie einfach nur noch mal fragen, ob Sie zur Kenntnis genommen haben, dass damals im August, als die epidemische Lage erneut verlängert wurde, auch von meiner Fraktion immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass wir sie natürlich verlängern müssen. Über eine Veränderung des Infektionsschutzgesetzes, so wie wir sie jetzt vorlegen, indem wir die Maßnahmen definieren, die die Länder dann rechtssicher zur Anwendung bringen können, zu verhandeln, war zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich. Deshalb musste die epidemische Lage verlängert werden, weil die Länder rechtssicher ihre Maßnahmen zur Anwendung bringen mussten.