Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Land gibt es Ungerechtigkeiten, und wir finden sie auch in der Rentenpolitik. Hunderttausende Ostdeutsche sind durch das Rentenüberleitungsgesetz von 1991 benachteiligt. Leistungen anerkennen, Menschen respektieren und für Gleichheit sorgen – das ist der Anspruch eines sozialen und solidarischen Staates.
Wir sind nicht so schnell vorangekommen, wie wir es uns erhofft haben, aber es liegt ein Eckpunktpapier der entsprechenden Ministerien auf dem Tisch. In diesem Papier steht: Erstens. Es soll ein Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung geschaffen werden. Zweitens. Es soll eine Stiftung im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung eingerichtet werden. Diese Stiftung soll die Anträge sammeln, bearbeiten und Einmalzahlungen vornehmen. Drittens. Der Bund übernimmt die eine Hälfte des Fonds, die andere Hälfte müssen die Länder übernehmen. Der Ball liegt also auf der Seite der Länder. Deshalb auch hier unsere Bitte an alle: Gehen Sie auf Ihre Landesregierungen zu, und sagen Sie: Wir wollen eine Veränderung. Wir wollen die Lebensleistung von DDR-Bürgerinnen und -Bürgern endlich anerkennen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe mit vielen Betroffenen gesprochen, die durch das Rentenüberleitungsgesetz benachteiligt worden sind.