Ja, vielen Dank. – Herr Braun, im Rahmen des Formats „Die Bundeskanzlerin im Gespräch“ – das ist noch abrufbar über die Webseite des Bundeskanzleramtes – beantwortete Ihre Chefin am 27. April 2021 eine Frage zum vierten Bevölkerungsschutzgesetz, also zur sogenannten Bundesnotbremse, wie folgt – Zitat – :
Dadurch, dass wir jetzt ein Bundesgesetz gemacht haben, kann das nur durch das Bundesverfassungsgericht noch überprüft werden. Das heißt also, man hat nicht die verschiedenen Verwaltungsgerichtsentscheidungen … Und was hat die Sache noch mal erschwert? Dass verschiedene Gerichtsentscheidungen immer nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz gehen … und schwups ist man in einer Bahn, wo dann alle Geschäfte auf sind.
Zitat Ende. – Frau Merkel brüstete sich also mit Verstößen gegen den Gleichheitsgrundsatz, Artikel 3 Grundgesetz, und mit der von ihrer Koalition verursachten massiven Rechtswegbeschränkung, also einem Verstoß gegen Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz, die Rechtsschutzgarantie. Frau Merkel war froh, dass es keine verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen im Rahmen der Coronamaßnahmen mehr gibt.
Ich habe seit Jahren den Eindruck, dass Frau Merkel auf Kriegsfuß mit unserer Verfassung steht und teilweise deren Vorgaben missachtet
oder auch verachtet – Stichworte: Asylrecht, Struktur der Europäischen Union, Parallelstrukturen, Ministerpräsidentenkonferenz und so etwas.