Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von ausländischen Direktinvestitionen ist eine zentrale Voraussetzung für unternehmerisches Engagement in anderen Ländern. Kein deutsches oder europäisches Unternehmen investiert in einem Drittstaat in Produktionsanlagen und schafft Arbeitsplätze, wenn Enteignung oder Diskriminierung drohen.
In der Logik unterscheidet sich unternehmerisches Handeln hier überhaupt nicht von privatem Handeln. Ich möchte hierzu ein Beispiel geben: Wenn Sie als Privatperson nicht sicher sein können, ob auf die Ihnen rechtmäßig erteilte Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus Verlass ist und womöglich ein Abriss droht, wenn Sie das Haus einmal errichtet haben, dann werden Sie Ihren Hausbau sicherlich nicht in Angriff nehmen. Das zeigt eines ganz deutlich: Es ist ein rechtlicher Rahmen notwendig, der vor willkürlichem staatlichen Handeln schützt, egal ob für Privatpersonen oder für Unternehmen.
Einen solchen rechtlichen Rahmen gegenüber Drittstaaten bieten Investitionsschutzverträge mit ihren Streitbeilegungsmechanismen, und zwar nach wie vor. Sie schaffen Rechtssicherheit für die im Ausland tätigen Unternehmen und fördern ausländische Direktinvestitionen.
Die Diskussion, die uns von den Linken regelmäßig unter dem Totschlagbegriff der Paralleljustiz aufgetischt wird, ist irreführend und unredlich.
Es geht uns weder um Paralleljustiz noch um Sonderrechte für Unternehmen. Es geht uns um die Absicherung von Eigentumsrechten, einen wirksamen Investitionsschutz, der ohne entsprechende völkerrechtliche Verträge nur schwer durchsetzbar ist.