Ja. – Die Sorge, dass die Netzwerke aus Angst vor Bußgeldern mehr löschen könnten als notwendig, teilen wir. Deswegen hat die SPD eine Klarstellung dahin gehend erreicht, dass nicht etwa die einzelne Falscheinschätzung oder Nichtlöschung bußgeldbewehrt ist, sondern erst das strukturelle Versagen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Meine Bitte, jetzt zum Schluss zu kommen, wiederhole ich, Frau Kollegin.