Ja. – Die Sorge, dass die Netzwerke aus Angst vor Bußgeldern mehr löschen könnten als notwendig, teilen wir. Deswegen hat die SPD eine Klarstellung dahin gehend erreicht, dass nicht etwa die einzelne Falscheinschätzung oder Nichtlöschung bußgeldbewehrt ist, sondern erst das strukturelle Versagen.
Dienstag, 12. Dezember 201719. Wahlperiode, 4. Sitzung
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