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42. Sitzung
Donnerstag, 28. Juni 201819. Wahlperiode, 42. SitzungKindergeld für im Ausland lebende Kinder indexieren – Anpassung des Kindergeldes für nicht in Deutschland lebende Kinder von EU-Bürgern an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes
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Ehrlich gesagt habe ich die Frage nicht genau verstanden. Aber Fakt ist, dass der Durchschnittslohn in Rumänien 437 Euro ist und dass man derzeit für zwei Kinder 388 Euro Kindergeld bekommen würde. Tatsächlich steht hinter dem Punkt der Indexierung, dass man die Lebenshaltungskosten mit in die Berechnung hineinnehmen möchte. Von daher ist das aus meiner Sicht ein berechtigtes Anliegen. Aber so, wie es die AfD vorschlägt, geht es eben nicht.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU

Das war nicht die Frage!

Der Unterschied zu Ihrem Antrag ist nämlich, dass wir eine rechtskonforme Lösung wollen und keinen Alleingang, der uns jahrelange Verhandlungen beim Europäischen Gerichtshof einbringt.

Beifallder Abg. Marianne Schieder [SPD]

Es ist nämlich so – zahlreiche Gutachten zeigen das –, dass für die Indexierung eine Änderung im europäischen Sekundärrecht notwendig ist. Das sagen das Gutachten des Staatssekretärausschusses, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages und die einschlägigen Gerichtsurteile.

Dafür setzt sich die Bundesregierung ein, und das ist richtig. Die Bundeskanzlerin und der Arbeitsminister haben das jüngst wieder bestätigt.

Abg. Erhard Grundl [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] fotografiert im Plenarsaal

– Interessant, dass Kollegen während einer solchen Rede Fotografien machen. Okay.

Da oben auch!

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