Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung selbst in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage bestätigt hat, dass in den Ländern Senegal und Ghana beispielsweise Schwule und Lesben strafrechtlich verfolgt werden oder das gesetzliche Verbot der Genitalverstümmelung ebenso wenig durchgesetzt wird wie das Verbot der Kinderversklavung – ich könnte noch weitere Punkte nennen –, möchte ich Sie fragen: Welche Erkenntnisse hat der Evaluationsbericht bezüglich der Länder Senegal und Ghana?
Man muss dazu wissen: Diese Länder sind bereits 1993 als sicher eingestuft worden. Zu diesem Zeitpunkt war die sexuelle Orientierung noch kein Asylgrund. Welche Erkenntnisse haben Sie hinsichtlich dieser Lage? Ich denke, sie ist sehr eindeutig.