Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 2011 wurde im Deutschen Bundestag eine Expertenkommission eingerichtet – und zwar mit externen Experten wie Herrn Professor Dr. Bryde, ehemaliger Verfassungsrichter, und vielen, vielen weiteren Persönlichkeiten des öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens –, die darüber beraten und uns Vorschläge machen sollte, wie diese leidige Frage der Festsetzung der Höhe der Abgeordnetenbezüge geregelt werden kann.
In einem Bericht, den wir in der letzten Legislaturperiode intensiv diskutiert haben, wurden Empfehlungen dazu abgegeben. Es stellte sich die Frage, nach welchem Mechanismus eigentlich eine jährliche Anpassung bzw. überhaupt eine Anpassung der Abgeordnetenbezüge stattfinden soll – ob in Ein-, Zwei- oder Dreijahresschritten – und woran sich die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert. Das alles ist offen und transparent dargelegt worden.
Das war ein positives Moment dieser Expertenkommission, der wir sehr dankbar für diese Vorschläge waren. Denn dadurch wurde zum ersten Mal transparent, nach welchen Kriterien und in welcher Höhe Abgeordnetenentschädigungen festgelegt werden. So weit, so gut.
Nun gibt es für diesen neuen Bundestag folgende Verpflichtung: Der Anpassungsmechanismus im § 11 Abgeordnetengesetz muss von diesem neu gewählten Deutschen Bundestag bestätigt werden. – Meine Damen und Herren, jetzt frage ich mich: Wo liegt denn eigentlich der Skandal, den hier manche herbeischreien wollen?
Ich finde es peinlich. Hier war gerade von Scham die Rede. Ich würde, wäre ich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD oder Mitarbeiter seiner Verwaltungsleitung, im Erdboden versinken angesichts der Debatte, die wir hier führen.
Denn wir haben am 13. Oktober im Vorältestenrat das erste Mal darüber geredet, dass der Anpassungsmechanismus, den dieses Gesetz vorsieht, vom Deutschen Bundestag verlängert werden muss und dass das bis zur dritten Kalenderwoche, im Januar 2018, zu erfolgen hat. Kein Widerspruch, keine Wortmeldung, kein Wortbeitrag der AfD.
Und dann reden wir hier mit den Damen und Herren über Scham oder Peinlichkeit. Dafür muss ich bei dieser Debatte nur nach rechts gucken.
Wir haben am 11. Dezember 2017 in der Runde der Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer wieder über dieses Thema geredet und vereinbart, heute dazu im Deutschen Bundestag eine Beschlussfassung vorzunehmen und diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen. Es gab weder einen Widerspruch vonseiten des Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers noch eine inhaltliche Anmerkung zum Thema.