Herr Kollege Weinberg, wir nehmen diese Hinweise sehr ernst. Deswegen muss man sich das auch anschauen. Aber eines ist natürlich auch wahr: Nicht alles, was es an Unterstützungsbedarf für Pflegebedürftige in den Familien gibt, ist pflegerische Versorgung. Betreuung, Nachmittagsgestaltung, meinetwegen an bestimmten Tagen in der Woche Hilfe beim Einkaufen, Begleitung zu sonstigen Anlässen – das ist nicht Pflege, sondern Betreuung und Begleitung und muss auch nicht durch examinierte Pflegekräfte gemacht werden. Diese Abgrenzung müssen wir schaffen. Auch für diese Leistungen braucht man übrigens Qualifikationsanforderungen; denn das kann nicht jeder machen.
Aber natürlich soll pflegerische Versorgung nicht heimlich und damit nicht legal durch nicht ausgebildete Pflegekräfte durchgeführt werden. Das müssen wir durch Kontrollen sicherstellen, die ja vorgesehen sind, und dadurch, dass wir pflegende Angehörige und Pflegebedürftige in die Lage versetzen, diesen Unterschied machen zu können. Wir müssen im parlamentarischen Verfahren schauen, wie wir das gewährleisten können. Diese Betreuungsdienste halte ich jedoch für elementar wichtig, weil viele Pflegebedürftige diese Unterstützung in ihrer häuslichen Umgebung brauchen.