Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher! Im Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht einen teilweisen Verstoß des Personenstandsgesetzes gegen grundgesetzliche Schutzvorschriften festgestellt und uns ins Stammbuch geschrieben, der Gesetzgeber müsse bei der Geburt eines Kindes neben der Eintragung „männlich“, „weiblich“ sowie „Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe“ auch die Option eines positiven Geschlechtseintrag außerhalb dieser drei Varianten anbieten, wenn der Gesetzgeber auf die Pflicht zur Angabe des Geschlechts im Geburtenregister generell bestehen will. Zur Umsetzung der Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis zum 31. Dezember dieses Jahres gesetzt. Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf der Bundesregierung setzen wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um.
Für uns als Union ist unstreitig, dass wir die Angabe des Geschlechts nicht abschaffen wollen, da wir zum Beispiel insbesondere in Bereichen wie der Frauenförderung eine notwendige Differenzierung brauchen.
Das vorgelegte Gesetz regelt zwei Fälle.