Liebe Kollegin Launert, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir hier nicht über den § 218 StGB reden,
der davon handelt, ob Schwangerschaftsabbrüche erlaubt oder nicht erlaubt sind? Wir reden über den § 219a, der fälschlicherweise mit „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ überschrieben ist, obwohl man für Schwangerschaftsabbrüche gar nicht werben kann, und der faktisch ein Informationsverbot ist und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten sowie die Informationsrechte von Frauen behindert.
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Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Wer das macht, wer da so stur ist, der offenbart ein Frauenbild, das nicht mehr in dieses Jahrhundert passt.