Liebe Kollegin Pantel, vielen Dank für die Frage. – Ich kann dazu sagen, dass ich den Beratungsstellen eine hervorragende Arbeit attestieren kann.
Wir stellen die Fortsetzung der Arbeit der Beratungsstellen mitnichten in Abrede; davon ist überhaupt nicht die Rede. Aber der Unterschied ist: Wenn ich als Frau feststelle, dass ich ungewollt schwanger bin, dann werde ich mich nicht drei Tage hinsetzen und Däumchen drehen, bis ich den Termin bei der Beratungsstelle habe, sondern dann werde ich versuchen, Informationen bei denen zu bekommen, die sich am allerbesten auskennen,
und zwar bei der Ärztin oder dem Arzt meines Vertrauens. Und im 21. Jahrhundert muss es der Normalfall sein, dass ich mich auf der Internetseite einer Ärztin darüber informieren kann.
An dieser Stelle bauen Sie einen Popanz auf, indem Sie sagen, wir würden Beratungsstellen diskreditieren. Das ist nicht der Fall. Dass Frauen sich im 21. Jahrhundert unmittelbar bei der Person ihres Vertrauens informieren können, darum geht es hier, und darum geht es im § 219a, und nicht um das, was Sie sonst hineininterpretieren.