Herr Kollege, Sie haben, wenn ich mir das erlauben darf zu sagen, gerade Äpfel mit Birnen verglichen. In den Beschlüssen des Koalitionsvertrages geht es um Aspekte der humanitären Migration, insbesondere um subsidiär Geschützte. In dem Pakt der Vereinten Nationen geht es um Arbeitsmigration. Selbstverständlich ist im Rahmen von Arbeitsmigration in aller Regel Familiennachzug vorgesehen. Das ist im Übrigen in Deutschland deutlich positiver und weitgehender geregelt als in den meisten anderen Ländern der Welt.
PVizepräsident Thomas Oppermann: Vielen Dank. – Nächste Frage: Matthias Gastel, Bündnis 90/Die Grünen.