Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Mayer, das passt ganz gut an dieser Stelle. Ich möchte die Frage des Kollegen Lehmann wiederholen. Sie sind in Ihrer Antwort nur in Teilen auf seine Frage eingegangen. Er hat sich explizit auf die Gruppenverfolgung in den genannten Herkunftsländern bezogen. Das Bundesverfassungsgericht sagt ganz klar: Ein Land ist nicht als sicher einzustufen, wenn Gruppenverfolgung belegt ist. – Mein Kollege hat gesagt, dass es nicht nur eine strukturelle Diskriminierung gibt, sondern dass die homosexuelle Identität auch strafbewehrt ist. Was sagen Sie dazu? Aus unserer Sicht ist hiermit das Kriterium, das das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil erwähnt hat, nicht erfüllt.