Vielen Dank, Herr Kollege Thomae, dass Sie die Frage zulassen. Um Sie zu beruhigen: Sie haben meine Frage noch nicht beantwortet. Ich war Ihnen aber sehr dankbar, dass Sie eben zumindest richtig dargestellt haben, wo wir die Probleme sehen.
Die unvoreingenommene Prüfung ist das eine. Das andere ist: Man kann ja auch die Auffassung vertreten, dass es gerade für Menschen aus den Ländern, für die die Schutzquote vielleicht vollkommen korrekterweise – das unterstelle ich jetzt mal – sehr, sehr niedrig ist, deutlich aufwendiger ist, Verfolgung nachzuweisen. Aus dieser Vermutung heraus könnte man ja vielleicht auch ableiten, dass man gerade für solche Länder, die als sicheres Herkunftsland eingestuft wurden – also weniger Prüfung, weil man zwar unvoreingenommen, aber sozusagen mit Voraussetzungen ins Asylverfahren geht –, die richtigen Schutzgründe in einem verkürzten Verfahren, das eben anderen Spielregeln folgt, erst recht nicht herausfinden kann. Das wäre die Haltung der Fraktion der Grünen. Ich frage Sie, ob Sie das nachvollziehen können.