Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass wieder mehr über Föderalismus gesprochen wird. Bei diesen Diskussionen wird allerdings häufig eine Ebene vergessen, nämlich die kommunale Ebene, also die Städte, die Gemeinden, die Landkreise und – als Bayer möchte ich sie nicht vergessen – die Bezirke. Sie alle sollten bei diesem Gesetz, das wir heute beraten, im Mittelpunkt stehen.
Denn sie sind es, die am Ende Geflüchtete versorgen und integrieren. Daher stimmen wir heute Abend auch zu, das allerdings mit Bauchschmerzen; denn die Bundesregierung macht es sich zu einfach. Sie möchte alles, was es an Förderung bereits gibt, fortschreiben. Das ist gut, aber das reicht bei weitem nicht aus.
Das Gesetz ist auf ein Jahr befristet. Damit fehlt den Städten und Gemeinden wieder mal das Wichtigste, nämlich Verlässlichkeit und Planungssicherheit, und das, obwohl die Kosten für Integration in Zukunft wahrscheinlich eher noch ansteigen werden. Außerdem sehen die Kommunen beispielsweise für geduldete Menschen keinen einzigen Cent, weder von den Ländern noch vom Bund. Die Gesamtheit ihrer Ausgaben spiegelt das Gesetz also überhaupt nicht wider. Das kann doch so nicht richtig sein.
Der Bundesrat und die kommunalen Spitzenverbände – es wurde bereits angesprochen – haben außerdem festgestellt, dass gar nicht alle versprochenen Mittel vollständig gezahlt werden. Das ist doch eine Schwachstelle des Gesetzes. Das sollte behoben werden; denn der Bund muss hier zu seinen Zusagen stehen.
Zu den Kosten der Unterkunft. Das Geld muss direkt bei den Kommunen ankommen. Es ist gut, dass es da keinen Zahlungsumweg über die Länder gibt. Aber von den Entlastungen profitieren vor allem die wirtschaftsstarken Kommunen, und das ist nicht gerecht. Bund, Länder und Kommunen müssen die Versorgung und die Integration von Geflüchteten gemeinsam meistern. Dazu braucht es eine dauerhafte, verlässliche und aufgabengerechte Finanzausstattung vor Ort.
Viele Städte verwenden aber bereits all ihre Mittel, um ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Sie verwenden sie, um Schulgebäude instand zu halten, für einen funktionierenden ÖPNV zu sorgen und zum Beispiel eine gerechte medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum sicherzustellen. Wir müssen wieder mehr Handlungsspielräume für die Kommunen schaffen, auch gerade bei den freiwilligen Aufgaben. Dazu müssen wir die Kommunen strukturell entlasten.
Stärken wir also die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden über das absolute Mindestmaß hinaus. Sorgen wir für ein sinnvolles Fördersystem, in dem Mittel auch abgerufen werden. Finden wir schleunigst eine Anschlussregelung für das vorliegende Gesetz, auf die sich die Kommunen dann auch verlassen können.
Damit schaffen wir gleichwertige Lebensverhältnisse – da sind wir dann tatsächlich bei der Diskussion von heute Morgen.
– So viel Beifall hätten sie wahrscheinlich nach ihren Reden gar nicht gekriegt.
Tagesordnungspunkt 15 und Zusatzpunkt 15. Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“. Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/6145, in Kenntnis der Unterrichtung durch die Bundesregierung auf Drucksache 19/2499 den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 19/5465 und 19/6090 anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Keine. Dann ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung gegen die Stimmen der AfD-Fraktion mit den Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Herr Kollege Fricke, Sie wollen nicht zustimmen? Es wird im Protokoll festgehalten, wenn Sie nicht zustimmen wollen. – Sie wollen nicht zustimmen.
Okay. Dann frage ich: Wer stimmt dagegen? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung des Kollegen Fricke
– er ist die ganze Zeit sitzen geblieben, insofern hat er sich enthalten – mit den Stimmen aller anderen Fraktionen des Hauses angenommen ist.