Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben eben gesagt, dass das betäubungslose Schlachten in Deutschland verboten sei. Bestreiten Sie, dass eine Ausnahmegenehmigung aus religiösen Gründen erfolgen kann und das Bundesverfassungsgericht diese Regelung mit einem Urteil von 2006 bestätigt hat?
Donnerstag, 18. Januar 201819. Wahlperiode, 7. SitzungUnwürdige Tiertransporte stoppen
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