Vielen Dank. – Ich möchte trotzdem noch einmal nachfragen, wie Sie es denn mit dem Artikel 2 Grundgesetz, mit dem Lebensrecht, halten? 1993 gab es vom Bundesverfassungsgericht ein Urteil, das besagte, dass das Lebensrecht eben nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter begründet ist, sondern dem Ungeborenen schon aufgrund seiner bloßen Existenz zusteht. Im Sinne von Versorgungslücken: Wie halten Sie es hier mit dem Grundgesetzartikel 2?