Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Bundesminister Heil, mit Ihren Planungen zur Arbeitszeiterfassung gehen Sie ja ohne Not deutlich über die Vorgaben des EuGHs und auch des Bundesarbeitsgerichts hinaus. Deswegen die Frage: Warum nutzen Sie eigentlich nicht die Spielräume, die Ihnen der EuGH eröffnet, indem Sie nach Ihren Planungen am Tag der Arbeitsleistung eine Aufzeichnung in elektronischer Form verlangen und Abweichungen wie beispielsweise die Pflicht zur Aufzeichnung nur unter Tarifvorbehalt zulassen?