Das war schon fast ein Statement, lieber Kollege Hardt. Aber wir sind uns beide darüber im Klaren, dass die rechtliche Lage in der Europäischen Union dies derzeit nicht zulässt. Deswegen habe ich vorhin auch bei der Kollegin Leikert dazwischengerufen, dass Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union ist.
Es gibt derzeit einfach keine rechtliche Möglichkeit, die Terrorlistung der Wagner-Gruppe ebenso wie die der iranischen Revolutionsgarden – darauf verweist der Kollege Röttgen ja immer wieder – vorzunehmen. Ich gehe mal davon aus, dass wir alle zustimmen, dass wir gemeinsam Europa aufgebaut und rechtsstaatlich organisiert haben; und solange das EU-Recht es nicht hergibt, können wir so viele symbolische Beschlüsse fassen, wie wir wollen. Deswegen sind wir sehr irritiert über den Antrag der Union, die ja eigentlich zu unserem Klub gehört und die weiß, dass auch wir das alles verurteilen, was Wagner weltweit macht, was die Revolutionsgarden machen.
Aber wenn es rechtlich nicht möglich ist, brauchen wir hier auch keine Fensteranträge aus der Opposition. Vielen Dank.
Dennoch möchte ich auch in der heutigen Debatte nicht unausgesprochen lassen, dass wir alle – da beziehe ich die Union mit ein – die Wagner-Truppe sehr wohl als gewalttätige und menschenverachtende Söldnertruppe einstufen und diese auch entsprechend sanktioniert haben. Wir verachten ihre Machenschaften im Auftrag des Kremls und seines Potentaten Wladimir Putin in Gänze.
Noch mal zur Erinnerung: Bereits im Dezember 2021 hat die EU Sanktionen gegen die Organisation und deren Gründer Dmitri Utkin verhängt. Im Februar 2023 wurden konkret elf Personen sowie sieben Organisationen, die mit der Wagner-Gruppe in Verbindung stehen, seitens der EU sanktioniert. Zudem wurde erst letzten April der EU-Rat, von dem gerade gesprochen wurde, aktiv; er hat die Söldnertruppe wegen deren Beteiligung am Krieg gegen die Ukraine mit Strafmaßnahmen belegt und auf seine Ukraine-Sanktionsliste gesetzt, darunter auch den Chef der Wagner-Gruppe, Jewgeni Prigoschin. Der Grund ist die aktive Beteiligung am russischen Angriffskrieg und die damit verbundene Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine. In diesem Zusammenhang wurden die Personen mit EU-Reisebeschränkungen belegt, bestehende Vermögenswerte wurden eingefroren und jedwede Unterstützung der Gruppierung durch Organisationen oder Einzelpersonen seitens der EU untersagt.
Das sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, zielgerichtete und effektive Maßnahmen, die wir bereits umgesetzt haben und auch weiterhin vorantreiben werden.
Das wären im Übrigen auch die Folgen der EU-Terrorlistung, die Sie in Ihrem Antrag fordern. Somit soll Ihr heutiger, leider erneut nur volkstümlicher Antrag – ich möchte jetzt explizit nicht „populistischer Antrag“ sagen –
allein suggerieren, dass wir als Koalition uns gegen die Einstufung sträuben.
Die reine Listung der Gruppe Wagner auf der EU-Terrorliste würde keinerlei praktische Auswirkungen haben. Es wäre auch für den Kreml schlicht irrelevant, ob wir eine Söldnergruppe, zu der sich Putin nicht öffentlich bekennt, listen würden oder nicht. Zudem ist das Argument, dass die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft bereits Ermittlungen gegen den Wagner-Chef Prigoschin aufgenommen hat, irreführend. Sie unterschlagen dabei, dass die Ukraine wegen unzähliger Kriegsverbrechen gegen ihn ermittelt und nicht wegen des Verdachts des Terrorismus.
Juristen sind da sehr scharf normalerweise.
Ihre Argumentationskette in Ihrem Antrag, warum die Söldnertruppe auf die EU-Terrorliste gesetzt werden soll, stützt sich letztlich auf Presseberichte, Absichtsbekundungen
sowie eine unabgeschlossene Ermittlung, bei der es nachweislich um Kriegsverbrechen, nicht aber um Terrorismus geht. Dementsprechend würde ich dafür plädieren, liebe Union, dass wir uns darauf fokussieren, die Einzeltäter, die abscheuliche Gräueltaten in der Ukraine, vor allem in Bachmut, Butscha oder Soledar, aber auch auf dem afrikanischen Kontinent, im Nahen Osten verübt haben, ausfindig zu machen –