Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die russische Söldnertruppe Wagner ist spätestens seit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine uns allen, die wir hier sitzen, ein Begriff. Das private Militärunternehmen operiert aber schon lange, unter anderem in Venezuela, Syrien, Libyen, in der Zentralafrikanischen Republik oder zuletzt auch in Mali, als verlängerter Arm des Kremls und wird für eine Vielzahl von Menschenrechtsverbrechen verantwortlich gemacht. Dabei stützt die paramilitärische Organisation autoritäre Regime, raubt Bodenschätze und fungiert als Destabilisierungsinstrument im Auftrag Putins.
Dass man in dem Zusammenhang auf den Gedanken kommen könnte, die Wagner-Gruppe auf die EU-Terrorliste zu setzen, ist nachvollziehbar, liebe CDU/CSU-Fraktion. Und ja, ich bin mir dessen auch bewusst, dass eine solche Entscheidung von symbolischem Wert wäre. Aber das erfasst nicht das gesamte Problem; denn mir ist keine nationale Entscheidung in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Land bekannt, die die Listungskriterien der EU erfüllen würde. Auch die Forderung der französischen Nationalversammlung, die Sie wohl als Anlass für diesen Antrag nehmen, oder der Beschluss des litauischen Parlaments bzw. des Europaparlaments haben in dem Fall nur einen symbolischen Charakter und keine unmittelbaren Folgen.