Herr Lenz, ich weiß nicht, warum Sie als Parlamentarier sich selbst so kleinmachen.
Was heißt hier „richtig oder falsch gemacht“? Es ist wichtig, dass wir Verfahrensregeln einhalten, und es ist natürlich wichtig, dass wir die Rechte der einzelnen Abgeordneten wahren.
Das ist eine Frage der Selbstverpflichtung als Verfassungsorgan, das wir als Gesetzgeber ja auch sind.
Natürlich müssen wir auch die Rechte der Abgeordneten wahren.
Ich habe ja gerade erläutern wollen, dass das Verfahren, das wir gewählt haben, nach unserer Überzeugung keinen Eingriff darstellt, weil es eben kein neues Gesetz war, das wir vorgelegt haben, sondern ein Änderungsantrag.
Es ist zwar ein sehr umfangreicher, aber es steht alleine dem Parlament frei – ich wiederhole: es steht alleine dem Parlament frei –, darüber zu entscheiden, was in einem Änderungsantrag steht.
Ich glaube auch nicht, dass es in Ihrem Interesse oder im Interesse von Herrn Heilmann wäre oder die Diktion seines Antrags es nahelegt, zu unterstellen, dass die Tiefe eines Änderungsantrages von einer dritten Instanz, nämlich einem Gericht, zu entscheiden wäre;
denn dann hätten wir den Bruch der Gewaltenteilung.
Es kann doch nicht darauf hinauslaufen, dass ein Gericht darüber entscheidet: Der Änderungsantrag darf fünf Seiten umfassen, dann ist es noch ein Änderungsantrag; aber wenn er zehn Seiten umfasst, dann ist es ein neues Gesetz. Das kann es in der Sache nicht sein.
Deswegen betone ich noch mal: Dieser Änderungsantrag ist ein Änderungsantrag, und es ist kein neuer Gesetzentwurf. Wenn Sie Äußerungen aufschnappen – auch in dem Schriftsatz von Herrn Heilmann wurden ja diverse Äußerungen, Zitate aus dem Parlament herausgegriffen –, dann ist klar: Die sind sehr verkürzt.
Es gibt im parlamentarischen Raum auch politische Äußerungen, wie zum Beispiel den Verweis der Kollegin Konrad auf die Formulierungshilfen, die aus den Ministerien kommen. Das war offenkundig als Verweis auf Formulierungshilfen gemeint. Also das war so intendiert; das konnte man eindeutig dem Zusammenhang entnehmen.
Aber Sie haben daraus gemacht, dass die Bundesregierung angeblich Herr des Verfahrens der Änderungsanträge war. Das ist einfach falsch.
Das ist falsch interpretiert. Sie als Parlamentarier wissen auch, dass die Kollegin Konrad das so nicht gemeint hat.
Insofern war das eigentlich alles noch eine erweiterte Antwort auf Herrn Lenz.
Meine Redezeit ist trotzdem weitergelaufen.
Ich habe hier letztendlich eigentlich nur noch hinzuzufügen,
dass wir im Änderungsantrag intensive Änderungen vorgenommen haben: zugunsten des Mieterschutzes, zugunsten einer kommunalen Wärmeplanung. Das war uns als SPD-Fraktion immer wichtig.
Wir haben die erweiterte Erneuerbare-Energien-Option und viele weitere wichtige Änderungen einbezogen.