Herr Abgeordneter, Sie haben heute nicht an der Ausschusssitzung des Innenausschusses teilgenommen, auch an anderen Sitzungen des Innenausschusses nicht. Deswegen ist Ihnen sicherlich nicht bekannt, dass die Fragen, die hier in den Raum gestellt worden sind, die Fürsorgepflicht, um die es einen gerichtlichen Streit gibt, betreffen.
Es ist in einem demokratischen Rechtstaat so, dass jemand, der möglicherweise in seinen Rechten betroffen ist, das in einem gerichtlichen Verfahren klären möchte, und das kann auch ein Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sein. Aber davon klar und deutlich zu trennen ist das Recht einer Bundesinnenministerin, zu entscheiden. Da erinnern wir daran, dass Nancy Faeser, als sie in das Amt der Bundesinnenministerin kam, sich entschieden hat – –
– Hören Sie zu! Sie könnten auch etwas verstehen.
Am Ende ist es so, dass die Bundesinnenministerin eine Vielzahl von Beamten, die ein anderes Parteibuch haben, die Präsidenten der höchsten Behörden in diesem Land sind, die sich um die Sicherheit und den Zusammenhalt in unserem Land kümmern, im Amt belassen hat.
Wenn man in einer solchen Phase die Präsidentinnen und Präsidenten anschaut und sagt: „Ja, das ist eine Entscheidung, die ich treffen kann“, dann ist es ein übliches Verfahren, dass jemand auch auf eine gleichrangige Stelle versetzt werden kann. Und nichts anderes ist passiert. Man muss hier in diesem Plenum auch klarmachen, dass Herr Schönbohm sich eben nicht gerichtlich gegen seine Versetzung wehrt. Er ist nämlich gleichrangig als Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung in Brühl eingesetzt.
In der Tat ist das ein Fall, der nicht unüblich ist. Wir haben das beim BAMF unter den Amtsvorgängern der CSU mehrfach erlebt. Wir haben das auch erlebt, als es um das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ging, um einen gescheiterten Warntag in den Ländern, der dann Horst Seehofer tatsächlich dazu veranlasste, meine Damen und Herren – hört, hört! –, Herrn Unger zum Vizepräsidenten des Statistischen Bundesamtes zu ernennen.
Davon ist zu trennen, dass hier eben eine Entscheidung getroffen worden ist nach Recht und Gesetz. Und wenn eine Ministerin das Vertrauen in eine so zentrale Behörde, in eine zentrale Cyberabwehrbehörde verliert – und das vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges, den ja Ihr hochverehrter Putin gegen die Ukraine gestartet hat –
– hören Sie zu! –
– „Lieber Putin als Böhmermann!“, das haben wir im Protokoll –