Frau Kollegin, mit Respekt vor dem Ressortprinzip kann ich nur ausführen, dass die Kollegin natürlich die sogenannte Schichtungsfreiheit hat. Im Rahmen der vom Finanzministerium vorgegebenen Ausgabeobergrenze setzt also sie, weil sie die fachliche Expertise hat, ihre Schwerpunkte.
PPräsidentin Bärbel Bas: Ich sehe dazu im Moment keine Nachfragen. – Dann stellt die nächste Frage aus der AfD-Fraktion Jan Wenzel Schmidt.