Sehr geehrte Frau Kollegin Lindholz, zwei Anmerkungen möchte ich dazu machen:
Erstens. Dass zwischen Parteien, aber auch innerhalb von Parteien diskutiert wird, das kennen Sie ja. Also ich weiß auch nicht, wie Sie gerade zur Schuldenbremse stehen – je nachdem, ob man Ihre Ministerpräsidenten oder Sie fragt.
Sie sind ja die Koalition!
Es ist ein normaler Zustand, dass über Dinge diskutiert wird.
Zweitens in der Sache. Sie können sich darauf verlassen, dass, wenn das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vorlegt, wir nur Gesetzentwürfe vorlegen, bei denen wir davon überzeugt sind, dass sie mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmen. Alles andere wäre ja absurd.