Lieber Kollege Oßner, zunächst wollen wir festhalten, dass die reduzierte Mehrwertsteuer für die Speisegastronomie bereits in diesem Jahr ausgelaufen wäre, weil die Vorgängerregierung sie nur befristet gewährt hat und für das Jahr 2023 im Haushalt keinerlei Vorsorge dafür getroffen hat, dass sie fortgesetzt wird.
Zum anderen will ich jetzt nicht im Einzelnen die Genese der energiepolitischen Lage unseres Landes darstellen. Sie hat sich jedenfalls nicht innerhalb der letzten zwei Jahre ergeben.
Konkret hatte ich bereits ausgeführt, dass der CO2-Preis jetzt unterhalb des Preispfades steigt, der ursprünglich vorgesehen war. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz haben wir eine der größten Entlastungen der letzten Jahre erreicht: Eine vierköpfige Familie mit 55 000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt in diesem Jahr 800 Euro weniger Steuern.
Beim Regelsatz des Bürgergeldes haben wir es nicht mit Politik, sondern mit Statistik zu tun. So ist das eben: Dort steigen die Kosten für den Inhalt des Warenkorbes.