Herr Kollege, ich weise den Begriff in Bezug auf die Geflüchteten aus der Ukraine zurück; es gibt dazu keine empirischen Befunde.
Um es klar zu sagen: Die Bundesregierung ergreift im Bereich der irregulären Migration durchaus mit den Ländern vereinbarte Maßnahmen – Stichworte „Asylbewerberleistungsgesetz“ und „Analogleistungen“ –, um solche Effekte nicht entstehen zu lassen. Aber ich kann als Vertreter der Bundesregierung Studien, die Sie aus Sekundärliteratur, aus Zeitungen in Deutschland, die Ihnen politisch nahestehen, zitieren, nicht kommentieren.
PPräsidentin Bärbel Bas: Die nächste Frage stellt aus der SPD-Fraktion Rasha Nasr.