Werte Abgeordnete Breher, Sie sagen völlig zu Recht: Das Elterngeld ist eine ganz wichtige familienpolitische und gleichstellungspolitische Maßnahme, die sich in den letzten Jahren seit ihrer Einführung sehr positiv und dynamisch entwickelt hat. Dies hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen 2024 vor Herausforderungen gestellt. Deswegen habe ich dann ja leider sagen müssen, dass wir im Haushalt 2024 eine Kürzung vornehmen müssen und dass ich in dieser Situation die aus meiner Sicht am wenigsten schlechte unter all den schlechten alternativen Entscheidungen getroffen habe, nämlich die, dass es bei der Leistung bleibt – es bleibt bei 300 Euro Mindestbetrag, 1 800 Euro Höchstbetrag –, dass es aber ansonsten die einzige Veränderung gibt, dass ab einem Bruttoeinkommen von 180 000 Euro kein Elterngeldanspruch mehr besteht. Das Ganze ist in den entsprechenden Vorlagen für den Haushalt manifestiert, die dem Parlament zugegangen sind.
Sie wissen: In der kommenden Woche wird die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses sein; das ist im Haushaltsbegleitgesetz verankert. Damit diese Beratungen gut stattfinden können und damit wir zu möglichst guten Lösungen kommen, hat mein Haus den Parlamentariern sämtliche Informationen zu verschiedensten Varianten zur Verfügung gestellt. Ansonsten liegt das Verfahren aber jetzt bei Ihnen hier, mitten im Parlament, wo es auch hingehört.