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133. Sitzung
Mittwoch, 8. November 202320. Wahlperiode, 133. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Das tun wir nicht. Vielmehr haben wir bei diesem Gesetz geschaut, dass wir der Menschenwürde Rechnung tragen und das Menschenverachtende ändern. Deswegen gibt es das Selbstbestimmungsgesetz. Gleichzeitig haben wir bei dem Gesetz darauf geachtet, Missbrauch zu verhindern. Deswegen gibt es entsprechende Fristen im Zusammenhang mit der Eintragung.

Es ist ja so: Ich gehe zum Standesamt; aber die Eintragung wird trotzdem erst drei Monate später wirksam. – Entsprechend haben wir auch für den Verteidigungsfall eine Klausel eingefügt, um das Thema Missbrauch in diesem Zusammenhang zu vermeiden.

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