Frau Ministerin, Sie haben eben häufig das Bundesverfassungsgericht zitiert. Das Bundesverfassungsgericht hat aber ausdrücklich klargestellt, dass es ein berechtigtes Interesse des Gesetzgebers gibt, dem Personenstand Eindeutigkeit und Dauerhaftigkeit zu verleihen und eben genau das, was der Gesetzentwurf vorsieht – die beliebige Änderung des Geschlechtes durch bloßen Sprechakt –, auszuschließen. Demnach ist es verfassungskonform, zu fragen und zu fordern, dass weiterhin eine Begutachtung von unabhängigen Sachverständigen auf dem Gebiet der Transsexualität zu erfolgen hat. Auch Länder wie Schweden und England machen das weiterhin: Sie fordern weiterhin eine medizinische Begutachtung als Voraussetzung für einen Personenstandswechsel.