Sehr geehrter Herr Kollege, die Bundesregierung stellt zunächst mal der Bahn selbst Mittel zur Verfügung. Dabei haben wir auch die Regeln des Grundgesetzes, unserer Fiskalverfassung zu beachten. Insofern gibt es hier auch Grenzen, beispielsweise bei der Kreditfähigkeit bestimmter Gesellschaften, die in der unmittelbaren Sphäre des Staates sind. Bei allen anderen alternativen Betreibermodellen ist es eine Aufgabe des Managements der Deutschen Bahn, diese zu prüfen, nicht der Bundesregierung.
PVizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt: Herr Jarzombek mit der nächsten Hauptfrage.