Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in unserem Land in den letzten beiden Jahren rund ein Dutzend Angriffe auf unsere kritische Infrastruktur erlebt. Spätestens seit der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 wissen wir alle, wie attraktiv insbesondere die kritische Infrastruktur auf See als Anschlagsziel ist und wie ungeschützt und verwundbar die maritime Infrastruktur gleichzeitig ist, einfach durch die enorme Größe der zu überwachenden Seegebiete. Ob Schäden an Pipelines oder LNG-Terminals, Internetkabeln oder Offshorewindkraftanlagen – alles ist mit sehr weitreichenden Folgen für die Energieversorgung, aber auch für den Daten- und Kommunikationsverkehr in Deutschland verbunden. Gleichzeitig ist das Risiko für Terroristen oder Saboteure, dass man ermittelt wird, sehr überschaubar und gering.
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen und müssen wir ändern – dafür haben wir heute unseren Antrag vorgelegt –; denn wir stehen auf allen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen – vor der Aufgabe, kritische Infrastrukturen in Deutschland besser zu schützen.
Das gilt umso mehr, als diese Sabotageakte eben auch Teil der hybriden Kriegsführung Russlands sind.
Die Innenministerin hat nach dem Tesla-Anschlag richtigerweise angekündigt, die Betreiber kritischer Infrastruktur stärker in die Pflicht nehmen zu wollen. Ich sage: Richtig so! Aber genauso richtig ist es, dass wir die Innenministerin bei diesem Thema stärker in die Pflicht nehmen müssen.
Wir stellen uns die Frage, wie es denn sein kann, dass die Eckpunkte zum KRITIS-Dachgesetz im Dezember 2022 vorgelegt worden sind, aber bis heute kein Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht wurde, obwohl der Handlungsdruck enorm hoch ist. Da sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das hat mit Zeitenwende nichts zu tun; das ist Schneckentempo pur. Diese Bummelei können wir uns nicht leisten.
Mit unserem Antrag heute verfolgen wir das Ziel, die maritime Infrastruktur Deutschlands besser und wirksamer zu schützen. Dafür ist es einfach erforderlich, diesen Zuständigkeitsdschungel, den wir haben – mit mindestens sieben staatlichen Stellen –, zu lichten und die bestehenden Fähigkeiten effektiver und besser zu nutzen. Wir fordern deshalb die Vorlage eines Seesicherheitsgesetzes, um die maritimen Kompetenzen legislativ zu bündeln, Zuständigkeiten und Befugnisse außerhalb des Küstenmeeres zu klären und die Kompetenzen der Bundespolizei zu erweitern.
Aus unserer Sicht ist es vor allen Dingen erforderlich, die Befugnisse der Bundespolizei zu stärken. Dazu gehören die Zuständigkeit für die Überprüfung der Einhaltung der Gefahrenabwehrpläne der international fahrenden Passagier- und Frachtschiffe und eine Ausweitung der Zuständigkeit der Bundespolizei auf die ausschließliche Wirtschaftszone, also den Bereich außerhalb des Küstenmeers, um widerrechtliche Handlungen, insbesondere auf Plattformen, strafrechtlich besser verfolgen zu können. Und zu guter Letzt brauchen wir auch eine Klarstellung –