Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Es wird ja immer behauptet, Quick Freeze sei ein Kühlschrank, der immer leer sei. Das ist natürlich eine Fehlvorstellung.
Nehmen wir zum Beispiel einen Fall von Totschlag, Mord. Wir haben bei uns im Haus immer den Fall gebildet, vor unserem Ministerium würde jemand erschossen. Dann hätten die Behörden natürlich mit diesem neuen Instrument die Möglichkeit, die Daten, die ja vorhanden sind – die meisten Anbieter speichern solche Daten etwa sechs, sieben Tage –, anlassbezogen einzufrieren. Beispielsweise könnte man bei den Mobilfunkprovidern sagen: Wir möchten bitte, dass alle Daten über Geräte, die sich in der entsprechenden Funkwabe befunden haben, erst mal gesichert werden, damit sie dann, wenn sie im Rahmen der späteren Ermittlung von Belang sind, genutzt werden können. Und das ist eben das rechtsstaatliche Vorgehen: Wenn es einen Verdacht gibt, wenn es einen konkreten Anlass gibt, wenn es Tatsachen gibt, die konkret rechtfertigen, dass wir Daten nutzen, dann sichern wir sie; und dann stehen sie auch den Ermittlungsbehörden zur Verfügung. Das ist, glaube ich, sowohl aus der Sicht von Sicherheit als auch aus der Sicht von Freiheit eine gute Lösung.