Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter, ich kann Ihren sachkundigen Ausführungen gar nicht viel hinzufügen. Ich kann bestätigen, dass das exakt die Rechtslage ist. Die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung sind verfassungswidrig und europarechtswidrig. Deshalb können sie nicht angewandt werden.
Den Ermittlern sind dort also vollständig die Hände gebunden. Und es gibt auch Einigkeit, dass mit dem Quick-Freeze-Verfahren zusätzliche Ermittlungsinstrumente zur Verfügung gestellt werden. Das heißt, aus Sicht der Ermittlerinnen und Ermittler kann man sich zwar gerne immer noch mehr wünschen, aber natürlich ist die Situation für Ermittlerinnen und Ermittler, wenn dieses Gesetz kommt, besser, als sie derzeit ist. Deshalb verstehe ich nicht, warum so sehr dagegen gekämpft wird.