Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe, ich bin jetzt ein bisschen verwirrt angesichts des Schauspiels, was uns die Ampel hier gerade geliefert hat. Die Ampel blinkt: mal rot, mal gelb, mal grün.
Man weiß gar nicht so richtig, in welche Richtung es geht. Einerseits wird im Koalitionsvertrag gesagt: „Wir prüfen das Vorkaufsrecht“, die anderen sagen: „Nein, das wird zügig kommen“; auch die Ministerin hat das zu einem ihrer prioritären Projekte erkoren. Die einen klatschen, die anderen klatschen nicht. Sie sind noch nicht mal 100 Tage im Amt, und man hat schon das Gefühl: Sie sind in der Schlussphase Ihrer Koalition.
In der Sache muss man schon sagen: Natürlich sind auch wir als Union gegen Verdrängung. Natürlich wollen wir gemischte, wir wollen bunte, wir wollen lebendige Kieze. Aber wir müssen doch mal ehrlich sein in der Debatte. Was sind denn die geeigneten Instrumente dafür? Und da muss man beim Vorkaufsrecht schon mal ein Fragezeichen dahinter setzen; denn das ist ein, finde ich, symbolhaft überhöhtes Instrument, das weit überschätzt wird im Kampf gegen die Wohnungsknappheit. Es ist am Ende ein teures Instrument. Es ist ein Instrument, das wenigen hilft. Es ist ein Instrument, das die Symptome, aber nicht die Ursachen bekämpft. Und es ist an vielen Stellen auch noch kontraproduktiv.
Die Zahlen, was Berlin anbelangt, sind hier ja auch schon genannt worden: Seit 2015 hat man 2 674 Wohnungen über das Vorkaufsrecht in gemeindliches Eigentum überführt, 530 Millionen Euro hat man dafür ausgegeben. Und jetzt kann man ja mal rechnen: Was heißt denn das eigentlich? Das sind pro Wohnung fast 200 000 Euro.
Wenn man jetzt mal großzügig von einer Haushaltsgröße von zwei Personen ausgeht, dann bedeutet das: Wir haben 100 000 Euro pro Person ausgegeben; das sind Steuergelder, die wir ausgegeben haben.
Jetzt frage ich: Was hätte man mit diesem Geld eigentlich sonst noch alles machen können? Wie viele Belegungsrechte hätte man kaufen können? Wie viel Subjektförderung, höheres Wohngeld hätte man finanzieren können? Nur mal als Beispiel: 250 Euro pro Monat über 30 Jahre hätte man jemandem zahlen können. Ich kann Ihnen sagen: Damit hätte man wirklich Menschen geholfen; aber doch nicht mit diesem Vorkaufsrecht auf Steuerzahlerkosten, das wirklich nur wenigen Menschen geholfen hat,
und viele andere haben nichts davon gehabt.
Man könnte auch einen ganz verwegenen Gedanken haben: Was wäre, wenn wir diese halbe Milliarde in den Wohnungsneubau gesteckt hätten, in neue Wohnungen, was wirklich etwas auf den Wohnungsmärkten gebracht hätte? Nichts davon ist passiert.
Deswegen ist diese Debatte um das Vorkaufsrecht genau wie die Enteignungsdebatte: Sie ist ideologisch, sie ist populistisch, und am Ende ist sie wirkungslos.
Noch ein Punkt: Am Ende ist es sogar oft noch kontraproduktiv. Denn was passiert unter Bezugnahme auf das Vorkaufsrecht? Die Käufer werden unter fragwürdigen und manchmal rechtsstaatlich durchaus bedenklichen Annahmen und Unterstellungen zum Abschluss von Abwendungsvereinbarungen genötigt. Und was steht in diesen Abwendungsvereinbarungen? Ich weiß nicht, wer sich das schon mal angeschaut hat. Ich habe mir das angeschaut: Da steht eine ganze Menge drin, und zwar vor allen Dingen Verbote, was man alles nicht machen darf. Wir haben schon vom Kollegen Ferlemann von den Fahrstühlen gehört.