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177. Sitzung
Mittwoch, 26. Juni 202420. Wahlperiode, 177. SitzungUnsere Bauern retten – Ausnahmeregelung beim gesetzlichen Mindestlohn für ausländische Erntehelfer bei heimischem Obst-, Gemüse-, Wein- und Hopfenanbau einführen
7 VermerkeReaktionswert: hoch197 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben 2015 in der unionsgeführten Bundesregierung den Mindestlohn eingeführt. Damals haben wir auch darüber diskutiert, ob man Saisonarbeiter ausnimmt. Letztlich stand für uns fest: Mit zu vielen Ausnahmen kommen wir vom Regen in die Traufe. Der Mindestlohn muss so universell wie möglich sein.

Beifalldes Abg. Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Außerdem haben wir festgelegt: Die Höhe des Mindestlohns bestimmen nicht Politiker, sondern die Tarifparteien in der Mindestlohnkommission.

Beifallbei der CDU/CSU

Das hat Deutschland vergessen!

Und in dieser Kommission wird auch abgewogen, was ein höherer Mindestlohn für den Preis von Spargel und Erdbeeren bedeutet.

Es wird halt nur zu niedrig gestartet! Das ist das Problem gewesen!

Der Staat aber soll sich aus der Lohnfindung heraushalten.

Damals hat die SPD diesem Grundsatz zugestimmt. Heute sehen wir, dass Sie wortbrüchig geworden sind.

Im Kampf um Wählerstimmen wird die SPD zum Höchstbieter beim Mindestlohn.

Genau so ist es!

Sie tragen damit ein ganzes Stück dazu bei, dass Landwirte nicht wissen, ob sie morgen noch auskömmlich wirtschaften können; denn Sie handeln an dieser Stelle nicht verlässlich.

Beifallbei der CDU/CSU

Ich würde sagen: Typisch SPD!

Auch die AfD buhlt mit dem heutigen Antrag zum Mindestlohn um die Wählergunst der Landwirte. Das ist kaum glaubwürdig bei einer Partei, die die Abschaffung aller EU-Beihilfen für Landwirte fordert.

Wir wissen doch: Viele deutsche Bauern sind auf diese Hilfen angewiesen.

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