Lieber Herr Müller, dazu liegen mir keine Zahlen vor. Deswegen kann ich es nicht sagen.
Aber die Frage war ja auch: Warum spreche ich von einer Kriminalisierung? Und dazu kann ich Ihnen schon etwas sagen, weil sich eine Frau erst mal grundsätzlich strafbar macht, außer sie erfüllt gewisse Bedingungen. Und deswegen sprechen wir von einer Kriminalisierung.
Jetzt komme ich aber zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ zurück. Wir müssen als Gesetzgeber unserer rechtsstaatlichen Pflicht nachkommen und es auch Betroffenen von digitaler Gewalt ermöglichen, sich effektiv vor Gericht zur Wehr zu setzen. Deswegen darf der digitale Raum kein rechtsfreier Raum sein. Deshalb werden wir in naher Zukunft hier auch über ein digitales Gewaltschutzgesetz beraten.
In diesem Zusammenhang freut es mich ganz besonders, dass wir im Justizhaushalt HateAid mit 600 000 Euro fördern. Es ist wichtig, dass Menschen zu ihrem Recht kommen. Das materielle Recht und die Umstände führen gerade noch nicht dazu, dass das gelingt. Deshalb ist es gut, dass wir auch Finanzmittel im Justizhaushalt dafür verwenden können, Betroffenen besser zu ihrem Recht zu verhelfen, da das materielle Recht, wie gesagt, den Schutz noch nicht ausreichend gewährleisten kann.
In diesem Sinne wünsche ich uns gute Beratungen für diesen Haushalt und für die zukünftigen Vorhaben im Bereich der Rechtspolitik.
Vielen Dank.