Genau dazu wollte ich fragen. – Wie genau finden diese Grenzkontrollen statt? Stellen wir uns eine Grenzkontrollstelle vor. Da stehen Beamte der Bundespolizei und kontrollieren, ob jemand aus einem sicheren Drittstaat, beispielsweise aus Dänemark oder Österreich, kommt. Was macht jetzt der Polizeibeamte? Weist der zurück unter Hinweis auf Artikel 16a Grundgesetz oder § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz: „Weil du aus einem sicheren Drittstaat kommst, darfst du hier nicht rein“? Oder reicht es, wenn derjenige, der kommt, nur sagt: „Ich möchte Asyl“? Darf er dann trotzdem rein unter Bruch des § 18 Asylgesetz? Oder wie kann ich mir das konkret vorstellen?