Herr Brandner, ich habe vorhin schon versucht, Ihrer Fraktion zu erklären, dass wir der europäischen Gesetzgebung und der Genfer Flüchtlingskonvention unterliegen.
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Stephan Brandner [AfD]
Das sind Maßstäbe, die einklagbar sind. § 18 Asylgesetz gilt natürlich auch. Deswegen sind wir in der Lage, Zurückweisungen auszusprechen, aber nicht bei Menschen, die uns gegenüber ein Asylgesuch äußern. Das müssen wir dann im Rahmen eines Asylverfahrens prüfen. Das entspricht internationalem und insbesondere europäischem Recht.
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Und noch eine Nachfrage aus der AfD.