Aber wir sollten einfach mal ein paar Fakten zur Kenntnis nehmen. Das BKA erklärt mehrfach – ich habe darauf hingewiesen –, dass Quick Freeze dann nicht wirksam ist – unnütz ist, so wörtlich –, wenn der entsprechende Täter noch nicht bekannt ist.
Insofern wird Ihr Quick Freeze die Sicherheit in Deutschland nicht erhöhen. Es ist nämlich heute schon grundsätzlich möglich.
Wenn Sie dann auf das Urteil des EuGH verweisen: Ja, in der Tat, der EuGH hat ein Urteil erlassen, aber erst im September 2022, das somit in unserer Regierungszeit noch nicht vorlag, sodass man sich daran nicht orientieren konnte. Er hat ausgeführt: Das Unionsrecht steht nationalen Vorschriften nicht entgegen, die – ich zitiere –
„zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit ... für einen auf das absolut Notwendige begrenzten ... Zeitraum ... eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind, vorsehen …“
Der EuGH lässt es zu.
Wenn Sie dieses nicht durchführen, diese Möglichkeit nicht nutzen, so bleiben Sie hinter den Möglichkeiten zurück, die zur Schaffung von Sicherheit in Deutschland bestehen. Sind Sie da mit mir einer Meinung?