Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. – Warum jetzt? Weil wir den § 246 Baugesetzbuch sowieso anfassen, um die Konsequenzen aus der Umweltkatastrophe im Ahrtal baurechtlich ordentlich zu begleiten, damit wir in Zukunft besser aufgestellt sind – da fassen wir § 246c an –; dann können wir diese Ergänzung jetzt auch noch hinzufügen.
Ist die Redezeit nicht um?
Das macht Sinn. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss.
Herzlichen Dank, wenn Sie uns unterstützen.
Beifallbei der CDU/CSU