Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Anträgen, die Sie, Grüne und Linke, hier vorlegen, lehnen Sie nicht nur die direkte Zurückweisung an unseren Grenzen ab. Sie wollen auch alle Grenzkontrollen einstellen. Was Sie wollen, ist die unbegrenzte Zuwanderung nach Deutschland. Das sieht aber unsere Rechtsordnung nicht vor.
Zuwanderung findet nach unseren Regeln statt, und diese Regeln werden jetzt durchgesetzt – auch durch Kontrollen und durch Zurückweisungen an unseren Grenzen.
Wir helfen weiter Menschen in Not: in ihren Heimatländern, in den Ländern, in die sie fliehen, und auch in Deutschland, wenn sie Anspruch auf Schutz durch uns haben. Aber wer auf dem Landweg nach Deutschland kommt, der ist nicht mehr auf der Flucht. Alle unsere Nachbarstaaten sind sicher. Wer von dort kommt, ist bei uns nicht schutzbedürftig, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das ist übrigens der Kern der Dublin-Verordnung, wonach eben für die Durchführung des Asylverfahrens der EU-Mitgliedstaat zuständig ist, in dem ein Geflüchteter zuerst registriert worden ist. Bei Zuwanderung auf dem Landweg kann das in keinem Fall Deutschland sein.
Und trotzdem musste das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im letzten Jahr 75 000 solcher Dublin-Verfahren durchführen, um den zuständigen Mitgliedstaat zu bestimmen. Aber die Überstellung in den Staat der Erstaufnahme scheitert in der Mehrzahl der Fälle. Die Konsequenzen tragen wir: jedes Jahr Zehntausende Verfahren der Aufenthaltsbestimmung und Zehntausende Verfahren der Überstellung, die erfolglos bleiben.
Dieses Dublin-Verfahren funktioniert eben nicht so, wie es vereinbart worden ist. Viele Mitgliedstaaten halten sich einfach nicht daran, das Asylverfahren selbst durchzuführen, sondern sie leiten Asylbewerber nach Deutschland weiter. Unsere Behörden müssen dann nachweisen, wo die Erstaufnahme erfolgt ist, selbst wenn bei uns keine oder gefälschte Pässe vorgelegt werden. Das ist nicht akzeptabel. Die Verpflichtungen aus dieser Dublin-Verordnung beruhen auf Gegenseitigkeit.
Die weiteren Folgen treffen dann unsere Kommunen. Die Kapazitäten zur Unterbringung sind an vielen Orten erschöpft. Kitas und Schulen können gar nicht schnell genug erweitert werden. Der Vorsitzende des Landkreistages Brandenburg, der parteilose Landrat Siegurd Heinze, hat die Lage gestern treffend beschrieben. Er sagte – ich zitiere –: „Wir sind in einer Dauer-Notlage angekommen.“ Meine Damen und Herren, diese Notlage in vielen Kommunen ist mit Geld allein eben nicht zu lösen.
Wir müssen die irreguläre Migration endlich konsequent unterbinden, um unsere öffentliche Ordnung aufrechterhalten zu können. Dazu gehören Grenzkontrollen, und dazu gehören Zurückweisungen direkt an den Grenzen. Genau das tut der Innenminister, und dafür hat er unsere volle Unterstützung.
Wenn die Bundesregierung sich auf europäisches Vertragsrecht beruft, um ihre nationalen Zuständigkeiten zur Zurückweisung an den Grenzen wahrzunehmen, dann wird ein Aspekt bislang weitgehend vernachlässigt: Die Zuwanderung über Russland und Belarus in die Europäische Union ist eine Gefährdung unserer inneren Sicherheit. Die drei Somalier, die vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt haben, kamen aus Belarus. Tausende kommen auf dieser Route jedes Jahr nach Deutschland.
Wir wissen seit Jahren, dass Russland versucht, Migranten aus aller Welt über Belarus in die Europäische Union einzuschleusen. Dazu stellt Russland in vielen Ländern russische Einreisevisa aus. Ziel ist es, unsere Gesellschaft zu spalten und unsere demokratische Ordnung zu destabilisieren, meine Damen und Herren.
Irreguläre Migration ist für Russland ein Instrument hybrider Kriegsführung, das gezielt gegen die Europäische Union und gegen Deutschland eingesetzt wird. Dazu kommt, dass Russland versucht, unter diesen Migranten sogenannte Wegwerf-Agenten zu gewinnen, die mit finanziellen Versprechungen zu Sabotageakten oder Anschlägen missbraucht werden, oft ohne dass sie es selber wissen. Wir dürfen davor nicht die Augen verschließen. Die Migration über Russland und Belarus in die Europäische Union gefährdet unsere innere Sicherheit.
Deswegen bleibt der Kern der Dublin-Verordnung richtig: Wer wo auch immer in die Europäische Union kommt und Asyl beantragt, muss sein Asylverfahren im Erstaufnahmeland führen. Wir tragen mit Grenzkontrollen und auch mit direkten Zurückweisungen an den Grenzen dazu bei, dass diese Regel der Europäischen Union jetzt konsequent durchgesetzt wird.
Kein Asylbewerber wird damit übrigens einer Gefährdung ausgesetzt. Gefährdet ist nur das Geschäftsmodell von Schleusern und ihren Helfershelfern, die unsere EU-Regeln bewusst umgehen wollen, um aus der Not von Migranten ihren Profit zu schlagen. Dieses Geschäftsmodell wird jetzt beendet.