Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz, eine Norm, die, ich würde mal sagen, in der letzten Legislatur in Angriff genommen wurde nach dem Motto „Zwar gut gemeint, aber hinsichtlich der Auswirkung dann doch nicht ganz so gut gemacht“, weshalb jetzt an dieser Stelle einige Korrekturen angebracht werden müssen. Diese wollen wir schnell vollziehen.
Denn worum geht es? Es geht darum, dass durch die verschärfte Einschränkung der Entwidmung von Eisenbahnflächen kommunale und wohnungspolitische Projekte nicht mehr umgesetzt werden können. Das heißt, einerseits müssen wir die wichtige Weiterentwicklung der Schiene, die wir brauchen, gewährleisten, andererseits dürfen wir aber kommunale Bedürfnisse nicht außer Acht lassen und kommunale Planungen wie den Wohnungsbau nicht quasi unmöglich machen. Das heißt im Ergebnis: Den Bahnbetriebszweck als überragendes öffentliches Interesse zu qualifizieren, ist zwar auf der einen Seite richtig, darf auf der anderen Seite aber nicht zulasten anderer notwendiger kommunaler und wohnungspolitischer Belange gehen.
Kluge, umfassende Stadtentwicklungsprojekte und lang geplante Wohnungsbauprojekte dürfen nicht dadurch gestoppt werden, dass das Eisenbahnrecht da entgegensteht, wo der Bahnbetriebszweck nicht mehr erkennbar oder eine entsprechende Nutzung in Zukunft nicht mehr möglich sein soll oder wird. Beim Eisenbahn-Bundesamt liegen inzwischen circa 100 Anfragen von den Kommunen für solche Entwidmungsprojekte vor, und dem Eisenbahn-Bundesamt sind schlicht und ergreifend die Hände gebunden, hier überhaupt handeln zu können.
Wir wollen die kommunalen Entwicklungen nicht gegen Eisenbahninteressen ausspielen. Wir wollen sie mit der Änderung des § 23 AEG wieder zusammenführen, damit das, was irgendwie zusammengehört, auch zusammenpasst, damit wir nicht wie in Stuttgart oder in Osnabrück große Zweifel an dem haben müssen, was man vor Jahren begonnen hat und so jetzt nicht mehr machen kann, und damit die langfristige Nutzungsperspektive für die Eisenbahn genauso bewertet wird wie die kommunale Entwicklung.
Schieneninfrastruktur erhalten und ermöglichen auf der einen Seite, kommunale Stadtplanung ermöglichen auf der anderen Seite: Der neue § 23 AEG soll das wieder ins Gleichgewicht bringen. Ich freue mich auf die Beratungen.
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Die nächste Rede hält Wolfgang Wiehle für die AfD-Fraktion.