Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde heute schon zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, kurz: AEG, gesagt. Die Problematik des aktuellen § 23 AEG ist nicht nur Verkehrs-, sondern mittlerweile auch Wohnungs- und vor allem Kommunalpolitikern bekannt. Und warum? Weil Flächen – für welche Zwecke auch immer – in Deutschland, besonders in unseren Innenstädten, aber auch auf dem Land, rar sind.
Wir alle wollen weniger Flächen im Außenbereich bebauen, und in vielen Städten gibt es innerorts ehemalige, nicht mehr benötigte Flächen der Bahn. Und die darf man aktuell nicht anderweitig nutzen. Früher, vor 25 Jahren – wir haben es gehört –, kam es durchaus vor, dass stillgelegte Bahnstrecken teilweise leichtfertig entwidmet und verkauft wurden. Aber schon seit Langem achtet das Eisenbahn-Bundesamt darauf, achten die Bürger und auch wir darauf, dass dies nicht mehr so einfach passiert.
Dennoch hat die Ampelkoalition im Dezember 2023 eine Gesetzesverschärfung beschlossen, die sich schon kurz darauf als fatal herausgestellt hat. Entwidmungen von Bahnflächen sind seitdem faktisch nicht mehr zulässig.
Was das in der Praxis bedeutet, zeigte sich schnell. Schon Anfang des Jahres 2024, wenige Monate später, wandte sich mein lieber Kollege Georg Kippels mit einem Fall in Köln-Bilderstöckchen an mich, wo ein seit über 20 Jahren ungenutztes, 40 000 Quadratmeter großes Bahngrundstück in ein neues Stadtquartier mit Wohn- und Gewerbenutzung weiterentwickelt werden soll. Von der Änderung des § 23 AEG durch die Ampelregierung sind dort zwar nur 10 Prozent der Fläche betroffen. Aber es geht dabei um Schlüsselgrundstücke, deren Fehlen die Realisierung des gesamten Quartiers verunmöglicht hätte.
Ich kann noch weitere konkrete Beispiele aufzählen: das Bahngelände in der Ulmer Oststadt oder die Bahnstadt in Nürtingen, die ich mir Anfang des Jahres mit OB Fridrich, dem Kollegen Hiller und Verantwortlichen der Stadt angeschaut habe. Dort sind 200 Wohnungen geplant; Herr Gastel, in Ihrem Wahlkreis haben Sie dafür gesorgt, dass die nicht gebaut werden können.
Und nicht zuletzt gibt es auch viele Projekte hier in Berlin, wo dringend Wohnraum gebraucht wird – alles blockiert.
Um das noch mal klar zu sagen: Hier geht es nicht um die Bahnstrecke von A nach B und deren Reaktivierung. Hier geht es überwiegend um andere Bahnflächen, die zum Teil seit 75 Jahren nicht mehr genutzt werden. Umso mehr freue ich mich, dass wir nun endlich diese kleine, aber sehr wichtige Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes auf den Weg bringen und hoffentlich noch vor der Sommerpause zum Abschluss bringen können.
Damit korrigieren wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Ampelfehler von 2023. Und wir stellen trotzdem sicher, dass Reaktivierungen von Bahnstrecken weiter möglich sind. Wenn diese Flächen aber entbehrlich werden, weil sie wie zum Beispiel in Stuttgart durch Neubauten an anderer Stelle ersetzt werden, dann können sie trotzdem entwidmet werden. Und die mehr als 5 500 Wohnungen im Rosensteinquartier können kommen.
Und dann stellt sich Herr Pantisano – auch noch aus Stuttgart – von den Linken hierhin und sagt: Das brauchen wir nicht.
Aber heute Morgen forderte Die Linke, mehr Wohnungen zu bauen.
Vielleicht überlegen Sie mal in der Fraktion, welche Politik Sie machen wollen. Wir jedenfalls legen eine Regelung vor, die sowohl die künftigen Bedürfnisse für die Schiene als auch die entwicklungspolitischen Vorhaben in unseren Städten und Gemeinden ausgewogen berücksichtigt, und bitten um Ihre Unterstützung.
Vielen Dank.