Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wohnraum ist immer mehr als ein Dach über dem Kopf. Wohnraum ist der Grundpfeiler für Stabilität und für Lebenschancen. Und genau deshalb ist die Frage, wie wir in Deutschland Wohnraum schaffen, eine zutiefst soziale Frage. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft längst nicht mehr nur einkommensschwache Familien. Er trifft auch die Mitte der Gesellschaft – junge Familien, Alleinerziehende, Berufseinsteigerinnen, ältere Menschen. Besonders in unseren Städten, aber mittlerweile auch in vielen Gemeinden ist die Lage angespannt. Die Nachfrage steigt, doch das Angebot hält nicht Schritt. Die Folge: steigende Mieten, soziale Verdrängung, zunehmende Ungleichheit.
Deshalb ist es unsere Aufgabe als Gesetzgeber, Voraussetzungen zu schaffen, die den Wohnungsbau erleichtern, gerade dort, wo Flächenpotenziale brachliegen. Und hier setzt die geplante Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes an. Die Absicht, Betriebsanlagen der Eisenbahn in das überragende öffentliche Interesse zu stellen, war gut, schoss jedoch an einigen Stellen über das Ziel hinaus, wie uns von kommunaler Ebene deutlich gemacht wurde.
In Deutschland gibt es ungenutzte oder nur noch infrastrukturell marginal genutzte Flächen im Besitz der Bahn. Darunter sind auch städtebauliche Sahnestückchen, die aber im Moment für die kommunale Wohnungsentwicklung nicht zugänglich sind. Die geplante Gesetzesänderung soll genau das ändern. Sie schafft rechtliche Grundlagen, diese Flächen einfacher und schneller für den Wohnungsbau nutzbar zu machen. Und das ist ein wichtiger Hebel,
nicht nur, um den dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, sondern auch, um die Lebendigkeit unserer Innenstädte neu zu denken.
Betroffen von dieser anstehenden Änderung ist natürlich nicht zuletzt die Stuttgarter Innenstadt. Stuttgart 21 schafft Raum für zwei neue Viertel mitten in der Stadt. 100 Hektar Fläche werden für die städtebauliche Entwicklung frei.
Im Rosensteinviertel sind es alleine 50 Hektar, die für Wohnen und Arbeiten geplant sind. Und wichtig: Die Flächen gehören seit zehn Jahren der Kommune. Und dort wird auch darüber entschieden, wer dort was, wie bauen wird.
Demnach kann nicht davon die Rede sein, dass es sich bei dieser Anpassung des Eisenbahngesetzes um ein Lobbygeschenk handelt.
Wenn wir also diese freiwerdenden Flächen – wie beim Stuttgarter Beispiel – nicht nur ökonomisch, sondern auch sozial und ökologisch weiterentwickeln, mit Grünräumen, bezahlbarem Wohnraum, kulturellen Nutzungen, mit guter Nahversorgung und guten Mobilitätsangeboten, dann schaffen wir neue Quartiere, die dem Anspruch an ein modernes, inklusives und klimagerechtes Stadtleben gerecht werden.
Was für den Wohnraum und die soziale Frage gilt, das gilt in gleichem Maße auch für die Mobilität. Wer in diesen Tagen von Mobilität spricht, spricht über mehr als nur den Weg von A nach B. Es geht um Lebensqualität, um Klimaschutz, um Gerechtigkeit. Gerade in den ländlichen Räumen zeigt sich, wie entscheidend eine gute Anbindung ist – an Arbeit, an Bildung, an ärztliche Versorgung, an gesellschaftliches Leben. Und leider zeigt sich auch, wie oft genau das fehlt.
Mobilität ist nicht nur ein individuelles Bedürfnis, sondern auch ein öffentliches Gut, und darum ist Infrastruktur, die Mobilität ermöglicht, auch in besonderem Maße schützenswert. Wir alle wissen: Bis in die 2000er-Jahre wurden zahlreiche Bahnstrecken in Deutschland stillgelegt – unter dem Eindruck von Sparzwängen, rückläufigen Fahrgastzahlen und dem Glauben an eine autozentrierte Zukunft. Es war ein Rückzug der Schiene aus der Fläche, den viele Regionen bis heute spüren. Mit jeder entfallenen Verbindung wuchs die Abhängigkeit vom eigenen Auto – mit allen Konsequenzen für Klima, Umwelt und soziale Gerechtigkeit.
Längst hat hier ein Umdenken stattgefunden, und das ist gut so. Reaktivierungen von Bahnstrecken erleben eine neue Konjunktur – nicht als nostalgisches Retroprojekt, sondern als strategischer Baustein für eine moderne, vernetzte Mobilität. Und genau deshalb ist es richtig, dass wir mit der geplanten Änderung von § 23 AEG klarstellen, dass bestehende Gleisanlagen nicht vorschnell anderweitig überbaut werden dürfen.
Denn ein stillgelegtes Gleis ist kein totes Gleis – vielleicht nicht heute betriebsbereit, aber morgen wieder wertvoll. Gerade in Zeiten von Klimazielen, Fachkräftemangel und steigenden Energiepreisen müssen wir diese Potenziale erkennen und erhalten.
Die Reaktivierung von Strecken ist oft ein aufwendiger Prozess. Sie braucht Planung, Geduld und Investitionen; aber sie lohnt sich.
Reaktivierungen stärken den ländlichen Raum. Sie sind ein Instrument zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Und sie sind ein wichtiger Beitrag dazu, dass die Verkehrswende nicht nur in Großstädten ankommt. Deshalb ist es folgerichtig, bestehende Trassen und Gleise unter besonderen Schutz zu stellen. Die Freistellung einer Fläche, auf der ein Gleis liegt, soll künftig nur dann möglich sein, wenn ein Ersatz für die darauf befindliche Strecke geschaffen wird.
Also, die Umwidmung nicht genutzter Flächen für städtebauliche Entwicklung und der Erhalt von Gleisinfrastruktur: Der Entwurf der Koalition zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ermöglicht beides.
Ich freue mich besonders, dass an den Vorarbeiten zu diesem Gesetz noch in der letzten Legislaturperiode nicht nur die Union, sondern auch die Grünen beteiligt waren und wir da gemeinsam einen guten Weg gefunden haben. Es sind kleine Änderungen am Gesetz mit großer Wirkung und dem starken Signal, dass wir den Wohnungsbau und die Stärkung der Schieneninfrastruktur in Deutschland nicht nur wollen, sondern auch ermöglichen.
Danke.
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Matthias Gastel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.