Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst einmal eine Vorbemerkung: Ich bin froh, dass ich der politischen Mitte angehöre; denn das, was hier von links und rechts kommt, ist nicht unbedingt das, was ich mir unter einer politischen Streitkultur vorstelle. Und ich bin auch dankbar, heute zu diesem Tagesordnungspunkt sprechen zu können.
Als langjähriger Bürgermeister einer kleinen, idyllischen Fachwerkstadt im Nordosten des Bundeslandes Hessen, im Herzen Deutschlands gelegen, halte ich somit heute meine erste Rede hier im Deutschen Bundestag. Das tue ich mit großer Demut und mit Dankbarkeit gegenüber den Wählerinnen und Wählern, die mir das Vertrauen geschenkt haben.
Als ehemaliger Bürgermeister mache ich keinen Hehl daraus, dass mein Herz für die Kommunen schlägt und ich immer für Maßnahmen und Gesetze bin, die die kleinste Ebene unseres demokratischen Staatsaufbaus fördern und entlasten. Ich bin meiner Fraktion im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen dankbar,
dass ich Berichterstatter für die Kommunen sein darf. Folgerichtig spreche ich heute auch zu dem AfD-Antrag, der ja erhebliche Auswirkungen für unsere Kommunen hätte, würde er so mit Mehrheit beschlossen werden.
Zugegeben, es hat in der Migrations- und Flüchtlingspolitik in den vergangenen zehn Jahren Fehler gegeben. Darin sind sich viele Menschen in unserem Land sicherlich einig. Die Koalition aus CDU, CSU und SPD lernt aus diesen Fehlern und ist angetreten, um sie zu korrigieren. Migration steuern und begrenzen ist das Ziel. Der Bundeskanzler, der Außen- und der Innenminister haben bereits wenige Tage nach Amtsantritt bewiesen, dass es die Koalition ernst meint mit einer Veränderung in Europa und in Deutschland.
Das alles wird dazu beitragen, dass sich die Zahl der Geflüchteten und die Zahl der Asylanträge weiter reduzieren, wie wir das schon seit Jahresanfang beobachten können. Aber die Kommunen haben auch dann die Aufgabe, geflüchtete Menschen unterzubringen, wenn der Zustrom gering ist oder geringer wird. Die Unterbringung ist kein Zwang, sondern ein Gebot der Menschlichkeit,
und zwar sowohl den betroffenen Asylbewerbern und Flüchtlingen gegenüber als auch gegenüber der eigenen Bevölkerung. Was wäre denn, wenn die Kommunen keine Unterbringung vornehmen? Sollen Flüchtlinge unter Brücken oder in Bahnhöfen hausen? Was macht das dann mit der einheimischen Bevölkerung?
Ihr Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen der AfD-Fraktion, ist in unseren Augen ein Antrag und eine Politik gegen die Kommunen. Diese Aussage will ich Ihnen auch gern begründen.
– Hören Sie doch erst mal zu, Frau Bachmann! Ich habe Ihnen auch zugehört.
Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hier müssen der Bund, die Länder und die Kommunen Hand in Hand arbeiten. Wer aus einer kleinen Landkommune kommt wie ich, weiß, dass gerade kleine Kommunen mit kleinen Verwaltungen praktikable und einfache Lösungen brauchen, um Geflüchtete und Asylsuchende schnell und unkompliziert unterbringen zu können.
Die Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch sind ein Bekenntnis des Gesetzgebers, dass die Flüchtlingsunterbringung für die Kommunen eine enorme Herausforderung darstellt. Einem Bürgermeister, einer Bürgermeisterin ist es doch lieber, man kann die Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch für den erleichterten Bau von Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden anwenden, ehe man weitere Schulsporthallen, Veranstaltungsräume oder Hotels nutzt, die dann der Allgemeinheit entzogen werden.
Das würde zu einer weiteren Spaltung in unserem Land führen. Und das kann nicht unser Ziel sein in diesen Zeiten; das Gegenteil ist unser Ziel.
Die bestehenden Sonderregelungen ermöglichen die schnelle Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Fluchthintergrund und tragen damit dazu bei, den Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Wäre der einheimischen Bevölkerung mehr geholfen, wenn statt des Baus einer Flüchtlingsunterkunft in einem Gewerbegebiet die Kommune
jede verfügbare Mietwohnung anmieten würde? Damit würden der einheimischen Bevölkerung noch mehr Chancen genommen, eine bezahlbare Wohnung in einer Stadt der Wahl zu bekommen.
Ich erkenne eine offenkundige Unlogik in Ihrer Argumentation: Einerseits wird behauptet, dass die aktuelle Unterbringungsnotlage auf die Migrationspolitik seit 2015 zurückzuführen ist.
– Hören Sie mir zu! Hören Sie mir genau zu! – Andererseits wird beklagt, dass die Sonderregelungen im Baugesetzbuch 2014 eingeführt wurden,
zu einem Zeitpunkt also, als nach Auffassung der AfD migrations- und flüchtlingstechnisch noch alles in Butter war.
Herr Kollege, Sie sind zwar fast am Ende Ihrer Redezeit angelangt. Aber es gibt noch eine Zwischenfrage.
Nein, ich führe jetzt fort.
Okay. Dann muss ich Sie leider bitten, zum Ende zu kommen.
Okay. – Dann komme ich jetzt tatsächlich zum Ende. Schade! Ich hätte noch viel zu sagen gehabt.
Das eine tun, das andere nicht lassen: Sonderregelungen in § 246 Baugesetzbuch zulassen, gleichzeitig aber Migration verstärkt begrenzen und steuern! Unsere Position ist: Alles, was die Arbeit der Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung erleichtert, findet unsere Unterstützung. Wir lehnen Ihren Antrag aus den genannten Gründen ab – auch deshalb, weil betroffene Kommunen für die Sonderregelungen dankbar sind.
Danke schön.
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort Karoline Otte.