Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe eine Frage an den Bundesaußenminister zu den Zurückweisungen an den deutschen Grenzen. Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin wurde weder vorgetragen noch ist es sonst ersichtlich, dass eine Situation besteht, die für die deutschen Behörden nicht zu bewältigen wäre und aufgrund derer die Funktionsfähigkeit staatlicher Systeme und Einrichtungen akut gefährdet wäre. Das klingt nicht so, als müsste die Bundesregierung die Begründung einfach nur ein bisschen umformulieren. Es ist auch nicht nur die Bewertung eines individuellen Falls.
Finden Sie es trotzdem richtig, dass der Bundesinnenminister sich auf Artikel 72 AEUV beruft, ja oder nein? Und finden Sie es richtig, dass diese Praxis jetzt einfach fortgesetzt werden soll, bis Deutschland womöglich vor dem EuGH verklagt wird?