Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich richte meine Frage an Sie, sehr geehrter Herr Minister Frei. Erst mal auch von meiner Fraktion herzlichen Glückwunsch zu Ihrer neuen Aufgabe! – Als Chef des Bundeskanzleramtes ist es ja auch Ihre Aufgabe, die Regierungskoordination zu übernehmen. In diese Kerbe möchte ich schlagen, weil sich viele Spediteure, IHKn, Bundespolizisten und Pendler in den Grenzregionen fragen, was nun eigentlich an den Grenzen gilt. Sind es Grenzschließungen? Ist es eine sogenannte Notlage, oder sind es verschärfte Grenzkontrollen?
Bis heute fehlt es an einer klaren Antwort von Ihnen. Aus dem Bundesinnenministerium hört man „Ja“. Der Innenminister hat zunächst Jein gesagt, heute Morgen hat er dann Ja gesagt; der neue Regierungssprecher dementierte. Gleichzeitig ergehen nicht eindeutige Weisungen an die Bundespolizei. Es weiß niemand, was nun eigentlich gilt – ein komplettes Durcheinander.
Die Bundesregierung verlagert ihre Unklarheit in dieser Frage auf die Einsatzkräfte der Bundespolizei und treibt die Beamtinnen und Beamten in einen Rechtsbruch. Und deswegen meine klare Frage an Sie: Was ist die Rechtsgrundlage der Zurückweisung von Schutzsuchenden an der Grenze? Berufen Sie sich auf Artikel 72 AEUV, ja oder nein?