Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung sowie zur Abschaffung des Pflichtanwalts in Abschiebungshaft ist ein Dokument des späten Erwachens und bleibt dennoch politisch mutlos. Zwar sind einzelne Maßnahmen darin richtig, etwa die Streichung der Pflichtverteidigung in Abschiebehaft, die sich in der Praxis vor allem als Instrument zur Verfahrensverzögerung erwiesen hat. Auch die Zielrichtung, Verfahren für Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten zu beschleunigen, ist im Grundsatz zu begrüßen. Aber der Entwurf bleibt oberflächlich. Denn der eigentliche Grund für diesen Gesetzentwurf ist kein neu entdeckter Sinn für Ordnung, sondern politischer Selbstwiderspruch. Er ist nur nötig geworden, weil die Bundesregierung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD im Bund das regeln will, was ihre Parteifreunde in den Ländern gemeinsam mit Grünen und Linken regelmäßig blockieren. In mehreren Landesregierungen verhindern diese Parteien seit Jahren die Einstufung objektiv sicherer Herkunftsstaaten, nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus ideologischer Überzeugung. Diese Blockadehaltung wird nun notdürftig über den Umweg der Rechtsverordnung umgangen. Ob dieser Weg juristisch hält, ist derzeit offen. Es gibt Argumente dafür und dagegen.
Die AfD-Fraktion hält es für wünschenswert, dass der Weg rechtlich tragfähig ist; denn jede Maßnahme, die hilft, Asylverfahren effizienter zu gestalten und missbräuchliche Anträge rascher abzulehnen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch das politische Signal bleibt zwiespältig: Man will Ordnung, ohne sich wirklich von den politischen Partnern zu lösen, die genau diese Ordnung seit Jahren verhindern. Und an die Union gerichtet: Wie lange wollen Sie sich eigentlich noch an Koalitionen mit Grünen und Linken binden, die bei jeder Gelegenheit gegen Migrationsbegrenzung arbeiten? Wer ernsthaft eine politische Wende in der Asylpolitik will, braucht andere Mehrheiten und den Mut, über eigene Brandmauern hinwegzusehen.
Doch selbst wenn dieser Gesetzentwurf juristisch Bestand hätte, löst er nicht das Grundproblem; denn das liegt nicht in einzelnen Paragrafen, sondern im gesamten System. Wir haben es mit einem strukturellen Missbrauch des Asylrechts zu tun. Die meisten Asylbewerber reisen durch mehrere sichere Drittstaaten nach Deutschland ein. Sie sind längst in Sicherheit, bevor sie die deutsche Grenze erreichen. Und trotzdem werden sie hier aufgenommen – mit allen bekannten Konsequenzen: langwierige Verfahren, überlastete Gerichte, überfüllte Kommunen.
Das europäische Asylrecht hat vollständig versagt. Es sollte eigentlich klären, welcher Staat für das Verfahren zuständig ist. Tatsächlich aber sorgt es dafür, dass Migranten durchgereicht werden und am Ende fast immer in Deutschland landen.
Die Dublin-Verordnung funktioniert auf dem Papier, aber nicht in der Realität. Die EU ist weder in der Lage, ihre Außengrenzen zu sichern, noch kann sie ein verlässliches gemeinsames Asylsystem durchsetzen. Der Vertrauensverlust ist berechtigt.
Es ist deshalb die Aufgabe Deutschlands, wieder selbst handlungsfähig zu werden. Wir müssen unser nationales Recht konsequent anwenden, insbesondere gegenüber Personen, die über sichere Drittstaaten einreisen. Das bedeutet: Zurückweisen, wo möglich. Asylanträge gar nicht erst annehmen, wo sie offensichtlich unzulässig sind. – Deutschland darf sich nicht länger von einem dysfunktionalen europäischen System fesseln lassen.
Die AfD-Fraktion hat dazu konkrete Vorschläge unterbreitet, und zwar weit über diesen Gesetzentwurf hinaus. Wir fordern effektive Grenzkontrollen, die Möglichkeit physischer Barrieren, sofortige Zurückweisungen illegal Einreisender und den entschlossenen Einsatz nationalen Rechts. Ebenso setzen wir uns dafür ein, Fehlanreize im Asylsystem zu beseitigen, etwa durch die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen und die konsequente Kürzung von Leistungen bei Mitwirkungsverweigerung. – Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Ansatzes, der das Ziel hat, die illegale Migration wirksam zu begrenzen, unsere Aufnahmekapazität zu schützen und die Akzeptanz für wirklich Schutzbedürftige zu sichern. Und wenn europäische Regelungen dieser Linie entgegenstehen, dann ist es legitim, diese neu zu verhandeln oder gegebenenfalls auszusetzen, bis die EU den ihr selbst gesetzten vertraglichen Verpflichtungen aus Artikel 3 Absatz 2 EU-Vertrag auch gerecht wird. In grundsätzlichen Fragen der inneren Sicherheit, des Grenzschutzes und der nationalen Ordnung muss die politische Entscheidungskompetenz in Berlin liegen. Und dort sollte man, wenn es nach uns geht, endlich wieder deutschen Interessen verpflichtet sein.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf erkennt das Problem, aber er umkreist es nur. Die Bundesregierung braucht sich nicht zu wundern, dass ihre Initiativen halbherzig bleiben, solange sie sich selbst durch Koalitionen mit migrationspolitischen Blockierern lähmt. Was unser Land braucht, ist keine juristische Spitzfindigkeit, sondern eine politische Entscheidung für Ordnung, für Steuerung und für nationale Handlungsfähigkeit. Dafür steht die AfD.
Vielen Dank und Glück auf!
Der nächste Redner in der Debatte: für die SPD-Fraktion Sebastian Fiedler.